Kunst, Einkommen und Steuer in Österreich
In diesem Artikel wird nicht auf Sozialversicherung oder Umsatzsteuer eingegangen da dies eine ganz andere Geschichte ist. Hier geht es darum was das Finanzamt von einem will wenn man Geld verdient.
Im Text sind einige Links zu den jeweiligen Themen und Begriffen.
Allgemein
Unabhängig von der Art der Tätigkeit gilt dieser Teil für Alle die ein Einkommen haben.
Wenn man über der Einkommenssteuergrenze ist, ist man Erklärungspflichtig. Heißt, auch wenn nach Abzug aller Ausgaben ein Minus dabei herauskommt und keine Steuern fällig würden.
Wenn du ein Haupteinkommen und ein Nebeneinkommen hast, dürfen die Jährlichen Einkünfte 11 000 € (elftausend Euro) nicht überschreiten, wobei 730 € (Veranlagungsfreibetrag) aus nicht Lohnsteuerpflichtigen Einkommen zusätzlich verdient werden dürfen, um steuerfrei auszugehen. Wenn du aus einem Gewerbe dein Einkommen bestreitest bist du ab 11000 € Einkommenssteuerpflichtig (es gibt dann keinen Veranlagungsfreibetrag).
Klingt doch Alles recht einfach und griffig? oder...
Schauen wir uns einmal mögliche Situationen an:
Der nerdige Hobby Künstler. Das ist der, der tonnenweise Zeug daheim hat, oft damit
umzugehen weis, aber keine Tendenzen hat das irgendwie beruflich zu betreiben. Tja leider, dem kann steuerlich nicht geholfen werden. Würde er die Werke (...was auch immer), irgendwie auch vorführen, verkaufen..., dann könnte er vielleicht Liebhaberei geltend machen. Das würde aber auch nur bedeuten, sollte es mal passieren das ein Plus dabei herauskommt (heißt, man hatte mehr Einnahmen in einem Jahr durch Liebhaberei als für Liebhaberei ausgegeben), das man dafür keine Steuern zahlen muss. Verluste (Ausgaben) können jedoch nicht geltend gemacht werden.
Wenn man Gleichgesinnte kennt, kann man noch eine Vereinsgründung erwägen (Vereine dürfen keinen Gewinn machen).
Dann gibt es in der semi professionellen Liga zwei Arten:
Den viel Ausgeber, wenig Einnehmer. Ist auch mal vor "Publikum", produziert aber hauptsächlich und ist mit seinen Ausgaben bei Gerätschaften immer vorne dabei. Klar, Möglichkeit eins wäre wieder die Liebhaberei. Es kann passieren wenn das Finanzamt prüft, das es den Status der Liebhaberei nur für einen bestimmten Zeitraum (drei oder fünf Jahre) anerkennt, da danach positive Einkünfte zu erwarten sind (z.B. die Anschaffung eines Atelier generiert im ersten Augenblick hohe Kosten, welche sich dann auf die laufenden Kosten reduzieren sollten und deswegen Ertragsaussichten liefern können). Danach muss man entweder wieder um Liebhaberei ansuchen, oder anfangen Buch zu führen.
Dann gibt es auch den wenig Ausgeber, deswegen Einnehmer. Das sind die "wochenends Acts". Eigentlich sind sie die wirtschaftlich erfolgreichsten unter den semi Professionellen. Liebhaberei kommt hier nicht in Frage, und über 11000 € im Jahr ist man auch relativ leicht. Sollte man unter der Grenze sein, kann es sich trotzdem Rechnen eine Firma zu machen, sofern die Finanz nicht meint es ist Liebhaberei was man tut. Das ist eine "nebenberufliche" Firma (außer man will für jeden Cent Steuer zahlen und Nichts von dem was man kauft geltend machen), hier stellt sich nur die Frage ob die Grenze für die Umsatz Steuer (30 000€) überschritten wird (nebenberuflich?) und welche Gesellschaftsform man sich leisten kann (GesBR, GmbH...). Eine Firma schüttet dann etwaige Gewinne an die Gesellschafter aus, welche diese dann als Einkommen versteuern müssen. Außerdem ist in diesem Fall sicher ein guter Steuerberater sinnvoll.
Auch wenn es so klingt als würde es immer mehrere Personen betreffen, eine Firma kann natürlich auch eine Einzelperson sein.
Der Künstler kann in jedem dieser Bereiche sein, mit dem Unterschied das er als Erklärungspflichtiger wählen kann ob er seine Rechnungen und Ausgaben deklariert, oder einen pauschalen Steuersatz von 12% auf das Nettoeinkommen zahlt. Der Kniff dahinter ist als Künstler anerkannt zu werden. Dies wird aufgrund der Art der Tätigkeit vom Finanzamt bewertet. Gleich vorab, laut den Regelungen ist ein Künstler jemand der neues erschafft. Sprich, einen Rubens zu kopieren oder Mozart nachzuspielen machen einem vor dem Finanzamt nicht zum Künstler.
Noch eine Erwähnung, als Künstler kann man auch steuerfreie Förderungen beziehen oder Preise erhalten (das gilt auch für Bereiche wie Wissenschaft / Forschung).
Ein Gesamtbild
Eigentlich, sind vor der Steuer Alle gleich, Einkommen ist Einkommen egal wo es herkommt (Amen, was den Unterschied macht ist welche Vergünstigungen und verschiebe Aktionen man sich als multinationaler Konzern leisten kann ;).
Die Wirtschaftskammer interessiert sich nicht für das Einkommen, will aber Wissen was man macht (Gewerbeumlage und Befähigungen). Die Sozialversicherung will ein "bischen" Wissen was man macht (um dem richtigen Versicherungsträger zugewiesen zu sein), aber auch hauptsächlich das "wie viel".
Sobald man eine Firma hat, kann man Ausgaben geltend machen und dadurch "kann" die Firma steuerfrei ausgehen. Im Endeffekt musst du an dich ausbezahlte Werte (Gewinne), selbst geltend machen.
Wenn es keine Firma, Verein oder Liebhaberei ist, hat man für Einnahmen gemäß des Einkommens Steuergesetzes Abgaben zu zahlen (ab der Einkommensgrenze) und kann keine Ausgaben dafür geltend machen.
Beispiel für 18000€ Jaheseinkommen:
Sagen wir es wurden 13000 € im Hauptberuf und 5000 € mit Kunst verdient. Das heißt man hätte für 18000 € die Steuer zu erklären wenn man keine "Firma" ist. (Der Steuersatz bis 25000 € beträgt 25 %)
18000 - 11000 = 7000 €
7000 * 0,25 = 1750 € Einkommensteuerlast
Zwei Beleuchtungen und ein Teppich wurden dieses Jahr gekauft für die Ausübung der Kunst (mir ist nichts besseres eingefallen) sowie Versicherungen für die Gerätschaften bezahlt.
200 € Beleuchtung
360 € Teppich
100 € Versicherungen
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660 € Gesamtausgaben
Als Firma kann man nun von den 5000 € die 560 € Ausgaben abziehen. Bleiben 4340 € die man als Gewinn ausschütten kann.
13000 -11000 = 2000 €
2000 * 0,25 = 500 € Einkommensteuer Hauptberuf
4340 * 0,25 = 1085€ Einkommensteuer Kunst
Einkommensteuerlast 1585 €
Das ist die fällige Einkommensteuer wenn man als normale Firma abrechnet. Ausgaben die unter 400€ sind können immer Vollständig im selben Jahr abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Als pauschalierter Künstler (12 %) sieht es so aus:
13000 -11000 = 2000 €
2000 * 0,25 = 500 € Einkommensteuer Hauptberuf
5000 * 0,12 = 600 € Einkommensteuer Kunst
Einkommensteuerlast 1100 €
Zusammenfassung
Es ist oft schwierig zu durchschauen was welchem Bereich zugeordnet gehört, weil eben nicht nur eine Regelung Gültigkeit hat, sondern immer mehrere greifen (Einkommen-, Umsatzsteuer, Sozialversicherung, Wirtschaftskammer, Förderungen...)., und das eine Einfluss auf das Andere haben kann (oder auch nicht: z.B. Wenn du Künstler / neuer Selbstständiger bist von der Wirtschaftskammer aus, heißt das noch lange nicht dass dich das Finanzamt als Künstler sieht).
Meinen Erfahrungen und den von anderen Künstlern oder Selbstständigen nach, ist das Finanzamt oft die pflegeleichteste Stelle. Kritischer in Bezug auf das Wo und Was sind meist die Sozialversicherung(en), aber auch die Wirtschaftskammer kann beim Überschreiten von Kompetenzen (richtige Gewerbe haben und alle die nötig sind) recht nachhaltig sein. Zum Beispiel: Als Musiker (Künstler / neuer Selbstständiger) darf man sich selbst Aufnehmen und die Aufnahmen normal verwerten, aber man darf niemanden sonst aufnehmen und Geld dafür erhalten. Dafür müsste man ein Gewerbe als Tonstudio angemeldet haben (der Steuer wär's egal, wo das Geld herkommt). Wenn man neuer Selbständiger (oder aus dem Baugewerbe, Handel...) ist, hat das nichts mit der Gesellschaftsform zu tun, da diese hauptsächlich vorgibt wie gewisse Interna, Haftungen und "Betriebsvorgänge" aussehen.
Zu anderen Themen die hiermit verwandt sind (Vereine, Umsatzsteuer, Versteuerung im Ausland...) werde ich bei Zeiten Artikel schreiben. Da rechtliches aber nicht zu meinen Lieblingsthemen gehört, bitte etwas Geduld ;)